Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft

Wer darf Mitglied werden?

Mitglied werden kann jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.


Muss ich für die Mitgliedschaft im Freundeskreis Mitglied der Kirche sein?

Nein.

Ist die Mitgliedschaft an einen bestimmten Wohnsitz gebunden?

Nein.

Welche Pflichten habe ich als Mitglied?

Die Mitglieder des Freundeskreises können sich entsprechend ihrer Möglichkeiten aktiv an der Arbeit des Freundeskreises beteiligen, an den Veranstaltungen des Freundeskreises teilnehmen oder ihn als stille Mitglieder unterstützen.

Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?

Derzeit beträgt der Jahresbeitrag 30 Euro, möglich ist auch eine “Mitgliedschaft auf Lebenszeit” durch Entrichtung eines einmaligen Beitrages von 360 Euro. Die Mitgliedsbeiträge sind nach §10 EstG, §9 Abs.1 Nr.2 und §9 Nr.5 GewStG wie Spenden steuerlich abziehbar.

Für was wird mein Geld verwendet? 

In erster Linie fließen die Spendengelder des Freundeskreises in Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die für den Erhalt der Klosteranlage notwendig sind. Darüber hinaus fördert der Freundeskreis kulturelle, soziale, völkerverbindende und ökumenische Aufgaben des Klosters. 

Was habe ich von einer Mitgliedschaft im Freundeskreis?           

Das gute Gefühl zu einer Gemeinschaft Gleichgesinnter zu gehören, die sich für den Erhalt eines einzigartigen Kulturgutes einsetzt. Der Freundeskreis der Abtei St. Marienstern ist darüber hinaus durch seine enge Bindung an das Kloster für viele seiner Mitglieder geistliche Heimat – geprägt vom gegenseitigen Gebet und tätiger Hilfe.   

Wie kann ich Mitglied werden?

Für die Mitgliedschaft muss beim Vorstand des Freundeskreises oder bei der Abtei St. Marienstern ein schriftlicher Aufnahmeantrag gestellt werden.